Die Polizei hat am 28. Mai zwei Männer festgenommen, die verdächtig werden, an einem Anschlag auf eine Unterkunft für Asylsuchende in Hofheim beteiligt gewesen zu sein. Die Beiden sollen am 10. April neun Schüsse aus einer Druckluftwaffe auf ein Fenster des Gebäudes abgegeben haben. Dabei wurde das Fenster beschädigt, die Schüsse drangen jedoch nicht ins Gebäudeinnere. Bei Hausdurchsuchungen in den Wohnungen der Verdächtigen in Hofheim und Rüsselsheim hat die Polizei die mögliche Tatwaffe und rechtes Propagandamaterial sichergestellt. Trotzdem sieht die Staatsanwaltschaft eine Zugehörigkeit zur „rechten Szene“ als nicht gesichert an. So seien die Beiden nicht als Rechte „registriert“.
Ähnlich steht es um einen Vorfall, der sich nur zwei Wochen später an der gleichen Unterkunft ereignete. Bereits am 24. April nahm die Polizei zwei weitere junge Männer fest, die Knallkörper auf die Unterkunft geworfen haben sollen. Auch diese beiden jungen Männer sind bei Polizei und Staatsschutz unbekannt. Die Verdächtigen geben an, nicht gewusst zu haben, dass in dem Gebäude Geflüchtete untergebracht sind. In der polizeilichen Berichterstattung wird Rassismus als ein mögliches Tatmotiv nicht erwähnt. Da in beiden Fällen Flüchtlinge direkt betroffen waren, muss ein rassistischer Hintergrund in Betracht gezogen werden.